Sicherungs­einrich­tungen

Sicherung der Helaba

Sicherungs­system der Sparkassen-Finanzgruppe

Die Helaba ist Teil eines umfassenden gemein­schaft­lichen Sicherungs­systems.

Dazu gehört, dass die Helaba der Sicherungs­reserve der Landes­banken und Giro­zentralen angehört. Dadurch genießen wir den Schutz des Sicherungs­systems der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe. Seit 3. Juli 2015 ist dieses bewährte System auch nach dem Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG) anerkannt.

Das Einlagen­sicherungs­system umfasst dreizehn Einrichtungen:

  • die elf Sparkassen­stützungs­fonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
  • den Sicherungsfonds der Landes­bau­sparkassen,
  • die Sicherungs­reserve der Landesbanken und Girozentralen.
  1. Freiwillige Instituts­sicherung
    Das wichtigste Ziel des gemein­samen Sicherungs­systems ist: Die dazuge­hörenden Institute schützen und wirt­schaft­liche Schwierig­keiten abwenden. Unter den satzungsmäßigen Voraus­setzungen werden so die Einlagen der Kunden mittelbar geschützt.

  2. Gesetzliche Einlagen­sicherung
    Seit dem 3. Juli 2015 gilt in Deutschland das Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG). Der Gesetz­geber setzte damit eine EU-Richtlinie um.

    Die Sparkassen-Finanzgruppe hat sich auf die gesetzlichen Vorgaben eingestellt. Sie hat ihr bewährtes Einlagen­sicherungs­system neu ausge­richtet und nach dem EinSiG anerkennen lassen.

    Das bedeutet: Falls die Instituts­sicherung ausnahms­weise nicht greifen sollte, hat der Kunde einen Anspruch gegen das Sicherungs­system. Dieses erstattet dem Kunden bestimmte Einlagen bis zu 100.000 Euro. Maßgeblich für die Bestimmung entschädigungsfähiger Einlagen ist das EinSiG.

    Sie möchten mehr erfahren? Näheres finden Sie unter www.dsgv.de/sicherungssystem

  3. Regionaler Reservefonds
    Für die Helaba und die 49 Sparkassen in Hessen und Thüringen gibt es eine zusätzliche Sicherungskomponente: den Reservefonds des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen.

    Er existiert unabhängig vom Sicherungssystem der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe. Und er ist ein wichtiger Bestandteil des „Neuen Verbundkonzepts“ der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen. Dieses Verbundkonzept gründet auf dem Geschäftsmodell wirtschaftlicher Einheit von Helaba und Sparkassen.

    Der Reservefonds ist bereits seit 1. Januar 2004 wirksam.
  • Er hat institutssichernde Wirkung. Er schützt die angeschlossenen Institute also in ihrem Bestand.
  • Darüber hinaus besitzt er einlagenschützenden Charakter. Er sichert also – von wenigen Ausnahmen abgesehen – Ansprüche von Einlegern und Kunden. Deren Ansprüche gegen die Helaba sind damit in unbegrenzter Höhe abgesichert.
  • Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt 600 Mio. Euro. 

Nicola Linnenschmidt
Konzernstrategie IR

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